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Tipps zum Autokauf
Schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen beim Kauf eines gebrauchten Kfz! Die folgende Checkliste enthält Tipps und Fragestellungen, um sich einen Gesamtüberblick über das Fahrzeug zu verschaffen:
Karosserie von außen:
- Lackspray an Reifen, Unterbodenschutz (z.B. in Radkästen), Tür- und Fenstergummis?
- Fahrzeug-Flanken/Hauben: Wellen, Farbunterschiede, matte Stellen, Rost? Nachträglicher Unterbodenschutz an Türschwellen, Kotflügelkanten?
- Ungleichmäßige Fugen von Türen/Hauben zur Karosserie?
- Funktion von Beleuchtungs-/Signalanlage nicht in Ordnung?
- Scheinwerfer/Heckleuten: Steinschlag, Risse, Feuchtigkeit?
- Windschutzscheibe: Steinschlag, Kratzer, Risse?
- Reifen: Profiltiefe unter 2,5 mm; Profil ungleichmäßig abgefahren?
- Bremsscheiben: Riefen, Rost?
Karosserie von unten:
- Reparaturspuren/Korrosion erkennbar?
- Motor, Getriebe, Differential: Ölverlust erkennbar?
- Auspuff optisch/akustisch nicht in Ordnung?
- Stoßdämpfer: Ölverlust? Radaufhängung/Fahrwerk ohne Schäden?
- Unterseite von Türen/Hauben: Korrosion?
- Kraftstoff/Bremsanlage: Feuchtigkeitsspuren?
Karosserie von innen:
- Funktion Scheibenwischer/Heizung/Gebläse nicht in Ordnung
- Funktion elektrische Spiegelverstellung, elektrische Fensterheber nicht in Ordnung
- Sitze wackeln, lassen sich nicht einwandfrei einstellen
- Sicherheitsgurte beschädigt, rollen nicht einwandfrei auf
- Bodenteppiche sind feucht
Motorraum:
- Äußerer Öl-, Kühlwasserverlust?
- Nachlackierungen/Korrosion?
- Batteriepole oxydiert?
- Öl/Bremsflüssigkeit/Kühlwasserstand nicht korrekt?
- Gummimanschetten für Antriebswellen/Lenkung beschädigt?
- Bei laufendem Motor: anormale Geräusche?
Kofferraum innen:
- Nachlackierung/Korrosion?
- Feuchtigkeit unter Bodenmatten?
- Reserverad/Wagenheber fehlen?
Verhalten bei der Probefahrt:
- Getriebe läßt sich nicht leicht und lautlos schalten
- Anormale Geräusche (geöffnetes Seitenfenster): Motor, Getriebe, Auspuff
- Bei vollem Lenkeinschlag in Langsamfahrt: Knackgeräusche (Antriebswellen, Radlager)
- Motor springt nicht sofort an, läuft unrund, reagiert nicht spontan auf das Gaspedal
- Fahrzeug reagiert nicht spontan auf Lenkeinschläge
- Fahrzeug/Lenkrad vibriert (meist erst ab ca. 80 km/h feststellbar)
- Fahrzeug läuft auf ebener Fahrbahn nicht exakt geradeaus Bremsvorgang: Fahrzeug bleibt nicht in der Spur, Schleifgeräusche
- Auf unebener Fahrbahn: Räder springen, Fahrzeug versetzt seitlich in Kurven (schlechte Stoßdämpferfunktion)
- Blick unter Motorraum: Tropft Öl ab? Felgen anfassen: heiß? (bei schwergängiger Bremsmechanik)
Checkliste für die HU (Hauptuntersuchung) Ihres Kfz
Folgende Punkte sollen Ihnen dabei helfen abzuschätzen, ob Ihr Fahrzeug gut durch die nächste Hauptuntersuchung kommen wird:
- Ist ein Typschildvorhanden?
- Sind alle Spiegel intakt und an keiner Stelle "erblindet"?
- Ist die Frontscheibe ohne starke Kratzer oder Sprünge?
- Ist das vorgeschriebene Zubehör an Bord (Warndreieck, Verbandkasten, Schutzhandschuhe)?
- Funktionieren sämtliche Leuchten beim Einschalten, die Beleuchtungs-Kontrolllämpchen im Armaturenbrett mit inbegriffen?
- Sind die Leuchtengehäuse unbeschädigt und die Reflektoren der Scheinwerfer nicht "erblindet"?
- Brennen alle Lampen hell und gleichmäßig stark?
- Flattert das Lenkrad im Fahrbetrieb?
- Steht das Lenkrad bei Geradeausfahrt in der richtigen Stellung?
- Ist die Lenkung leichtgängig und zielgenau, treten keine auffälligen Geräusche auf, oder ist das Spiel am Lenkrad nicht zu groß?
- Rastet der Handbremshebel sicher ein und ist er leicht wieder zu lösen?
- Ist die Bremse vor dem oberen Anschlag des Hebels "fest"?
- Greift die Fußbremse frühzeitig und kräftig genug?
- Bleibt der Wagen bei schärferem Bremsen gut in der Spur oder zieht er zur Seite?
- Sind alle Gummibeläge der Pedale noch vorhanden und auch nicht abgenützt?
- Weisen die Felgen und die Reifen keine Schäden auf, zum Beispiel Beulen, Einrisse oder Schnitte?
- Ist das vorgeschriebene Mindestprofil von 1,6 Millimetern an allen Reifen vorhanden?
- Zeigen sich keine ernsthaften An- oder Durchrostungen, zum Beispiel in der Bodengruppe, in tragenden Teilen, an der Auspuffanlage oder an den Federbein-Aufhängungen im Motorraum?
- Ist die Batterie richtig befestigt?
- Sind elektrische Leitungen im Motorraum verlegt/lose?
- Ist starke Rauchentwicklung zu beobachten?
- Ist die Plakette für die AU noch gültig?
Interessante Gerichtsurteile
Wichtige Urteile veröffentlicht durch den BVSK:
Kosten der Schadensfeststellung sind nur zweckmäßig und notwendig, wenn sie durch Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen entstanden sind
(AG Neuss, AZ 40 C 2023/98)
Aufwendungen zur Feststellung der Schadenhöhe sind im vorgenannten Sinne grundsätzlich nur dann zweckmäßig und notwendig, wenn sie durch die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen entstanden sind. Denn nur das Gutachten eines solchen Sachverständigen bietet eine hinreichende Gewähr dafür, dass es vom Unfallgegner und dessen Versicherung anerkannt wird. Dies kann dahingestellt bleiben, da der vom Kläger hinzugezogene Sachverständige nicht nur nicht öffentlich bestellt und vereidigt ist, sondern auch keine sichere Gewähr im vorgenannten Sinne bietet. Denn er verfügt nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen der Beklagten nur über einen Facharbeiterbrief im Bereich der Starkstromelektrik mit Schweißzeugnissen zum A-Schweißen und E-Schweißen sowie über eine Prüfurkunde als staatlich geprüfter Techniker für Elektrotechnik mit Schwerpunkt Energietechnik.
Ablehnung eines Sachverständigen, da öffentliche Bestellung und Vereidigung sich auf Straßenverkehrsunfälle beschränkt und nicht die im Verfahren erforderliche Bewertung von Unfallschäden umfasst
(AZ 13T18025/98)
Die Beschwerdeführer stützen ihr Gesuch auf die in der mündlichen Anhörung der abgelehnten Sachverständigen erlangten Erkenntnis, dass die öffentliche Bestellung und Vereidigung sich auf Straßenverkehrsunfälle beschränkt und nicht die im Verfahren erforderliche Bewertung von Unfallschäden umfasst und dass die Gutachterin diesen Umstand nicht zuvor bekannt gemacht hat.
Personen ohne Qualifikation dürfen weder durch eigene Bezeichnung noch durch werbendes Auftreten Eindruck erwecken, dass sie Sachverständige für KFZ seien
(LG, AZ 40247/96)
Schuldner dürfen weder durch eigene Bezeichnung noch durch werbendes Auftreten gegenüber den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken, dass sie Sachverständige für Kfz seien. Auch für den juristisch nicht ausgebildeten Laien ist klar und deutlich verständlich, dass insbesondere die in den "Gelben Seiten regional" vorgenommene Eintragung im Zusammenhang mit dem Anbieten von Gutachten über Kraftfahrzeuge untersagt ist. Die Schuldner können sich auch nicht darauf berufen, dass das Oberlandesgericht offengelassen hat, in welcher Form von ihnen die entsprechende Qualifikation erworben werden kann. Die Schuldner behaupten selbst nicht, dass sie nach Erlass des Urteils an Qualifikationsmaßnahmen teilgenommen hatten. Ebenso hat die weite Verbreitung der "Gelben Seiten" und des Telefonbuches "Das Örtliche" für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes Berücksichtigung gefunden.
LG untersagt die Führung des Titels "vom BVFS geprüfter und eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger für das Kraftfahrzeugwesen", da der Titel den falschen Eindruck hervorruft, der SV besitze öffentliche Bestellung und Vereidigung gleichgestellte Legitimation
(LG Duisburg)
Ein Verband verleiht den Titel "vom BVFS geprüfter und eidesstattlich verpflichteter Sachverst�ndiger für das Kraftfahrzeugwesen". Das Landgericht Duisburg hat jetzt die Führung dieser Bezeichnung untersagt, da sie irreführend ist. Nach Auffassung des Gerichts wird durch den Titel der falsche Eindruck hervorgerufen, der Sachverständige besitze eine der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichgestellte Legitimation, die von einer staatlichen Stelle erteilt wird. Besondere Bedenken hatte das Gericht wegen der eidesstattlichen Verpflichtung. Es sei nicht erkennbar, worauf der Sachverständige verpflichtet werde. Auch ist die eidesstattliche Versicherung ein Mittel der Glaubhaftmachung, nicht ein Nachweis besonderer Sachkunde. Es deute alles darauf hin, dass hier eine selbst verliehene Qualifikation vorliege. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, das Vertrauen der Verbraucher auf die Seriosität amtlicher Auszeichnungen zu bewahren.