Fachbegriffe

Nachstehend möchten wir Ihnen einige Fachbegriffe näher bringen und erläutern:

Wiederbeschaffungswert 
Restwert 
Merkantiler Minderwert 
Nutzungsausfall 
Fiktive Abrechnung 
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil 
130 %-Grenze 

Die Rechtsprechung hat dem Geschädigten die Möglichkeit eingeräumt, trotz Vorliegen eines Totalschadens sein Fahrzeug instand setzen zu lassen, wenn die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen merkantilen Wertminderung kleiner als 130 % des Wiederbeschaffungswertes sind. Voraussetzung ist allerdings, dass der Geschädigte sein Fahrzeug fachgerecht und im Wesentlichen nach den gutachterlichen Vorgaben instandsetzt. Die Rechtsprechung stellt in diesen Fällen sehr strenge Anforderungen an die Qualität der Reparatur und es ist immer mit einer Nachbesichtigung zu rechnen, falls das Fahrzeug nicht in einer Fachwerkstatt repariert wurde. Werden bei der Reparatur die prognostizierten Reparaturkosten überschritten und liegen damit oberhalb von 130 %, hat der Versicherer gleichwohl die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten zu erstatten, soweit sie unfallbedingt sind.

Bagatellschadengrenze 
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