Fachbegriffe

Nachstehend möchten wir Ihnen einige Fachbegriffe näher bringen und erläutern:

Wiederbeschaffungswert 

Der Wiederbeschaffungswert wird definiert als der Betrag, den der Geschädigte für ein seinem Fahrzeug vor Eintritt des Unfalls vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. - Der Wiederbeschaffungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage für die Schadenersatzansprüche des Geschädigten, wenn das verunfallte Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. (Siehe § 249 BGB)

Restwert 
Merkantiler Minderwert 
Nutzungsausfall 
Fiktive Abrechnung 
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil 
130 %-Grenze 
Bagatellschadengrenze 
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