Fachbegriffe

Nachstehend möchten wir Ihnen einige Fachbegriffe näher bringen und erläutern:

Wiederbeschaffungswert 
Restwert 

Der Restwert bezeichnet den Wert des nicht reparierten Unfallfahrzeuges. Dieser wird vom unabhängigen Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten ermittelt. - Grundlage der Restwertermittlung durch den Kfz - Sachverständigen im Kraftfahrzeughaftpflichtschaden sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 06.04.1993, Az. VI ZR 181/92 und vom 30.11.1999, Az. VI zR 219/98: Der Kfz - Sachverständige hat unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen bei der Restwertermittlung den dem Geschädigten zugänglichen allgemeinen regionalen Markt zu berücksichtigen. Der BGH hat in beiden Entscheidungen die besondere Situation des Geschädigten berücksichtigt, dem eine unkomplizierte Schadenbeseitigung möglich sein muss. Hierzu zählt auch, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall in erster Linie an seinen Kfz-Betrieb wenden können soll und er nicht auf ihm regelmäßig nicht zugängliche Märkte verwiesen werden darf.

Merkantiler Minderwert 
Nutzungsausfall 
Fiktive Abrechnung 
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil 
130 %-Grenze 
Bagatellschadengrenze 
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