Fachbegriffe

Nachstehend möchten wir Ihnen einige Fachbegriffe näher bringen und erläutern:

Wiederbeschaffungswert 
Restwert 
Merkantiler Minderwert 

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte in der Regel Anspruch auf Ersatz der so genannten merkantilen Wertminderung. Dabei handelt es sich um den Betrag, den der geschädigte Autofahrer für sein Fahrzeug auch nach einer fachgerechten Reparatur bei einem Verkauf von einem potentiellen Käufer weniger erhalten würde, weil diesem Käufer gegenüber darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um einen reparierten Unfallschaden handelt. Die merkantile Wertminderung ist nicht grundsätzlich beschränkt auf Fahrzeuge jünger als 5 Jahre oder Laufleistung weniger als 100.000 km. Nach der neueren Rechtsprechung fällt merkantile Wertminderung je nach Schwere der Reparatur unabhängig von den vorgenannten Kriterien an. Auch bei fiktiver Abrechnung ist merkantile Wertminderung auszugleichen.

Nutzungsausfall 
Fiktive Abrechnung 
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil 
130 %-Grenze 
Bagatellschadengrenze 
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