Fachbegriffe
Nachstehend möchten wir Ihnen einige Fachbegriffe näher bringen und erläutern:
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Merkantiler Minderwert
Nutzungsausfall
Fiktive Abrechnung
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil
130 %-Grenze
Bagatellschadengrenze
Der Wiederbeschaffungswert wird definiert als der Betrag, den der Geschädigte für ein seinem Fahrzeug vor Eintritt des Unfalls vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Kfz-Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die örtliche Marktlage. - Der Wiederbeschaffungswert ist stets dann Berechnungsgrundlage für die Schadenersatzansprüche des Geschädigten, wenn das verunfallte Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat. (Siehe § 249 BGB)
Merkantiler Minderwert
Nutzungsausfall
Fiktive Abrechnung
Porsche-Urteil / Karosseriebaumeister-Urteil
130 %-Grenze
Bagatellschadengrenze